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   BGH, 01.04.1960 - 4 StR 36/60   

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https://dejure.org/1960,274
BGH, 01.04.1960 - 4 StR 36/60 (https://dejure.org/1960,274)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1960 - 4 StR 36/60 (https://dejure.org/1960,274)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1960 - 4 StR 36/60 (https://dejure.org/1960,274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung des Beschuldigten - Beeinträchtigung der Entschlussfreiheit durch eine Belehrung - Inaussichtstellen mildernder Umstände für den Fall eines Geständnisses - Mildernde Umstände als "vom Strafgesetz besonders vorgesehene" Umstände - Volle strafrechtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 189
  • NJW 1960, 1212
  • MDR 1960, 694
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51

    Kriterien für eine Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Vernehmungsmethoden

    Auszug aus BGH, 01.04.1960 - 4 StR 36/60
    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen (BGHSt 1, 387), daß eine Belehrung keine Beeinträchtigung der Entschlußfreiheit ist und daß ein Beschuldigter nicht unfrei handelt, wenn er eine Handlung deshalb eingesteht, weil er sich sagt, daß das der notwendige erste Schritt zur Sühne sei und daß wegen der Verdachtsgründe Leugnen keinen Erfolg verspreche und ihm nur nachteilig sein könne.
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils liegt aber nicht bereits darin, daß das Gericht dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine Strafmilderung in Aussicht stellt (vgl. BGHSt 1, 387; 14, 189; 20, 268).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287).
  • KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99

    Zulässigkeit der Sachentscheidung durch das Revisionsgericht trotz

    Zur Aufklärung tatsächlicher Umstände, von denen die Prozessvoraussetzungen oder eine erhobene Verfahrensrüge abhängen, können jedoch im Freibeweisverfahren Beweise jeglicher Art erhoben werden, auch durch Vernehmung eines Sachverständigen (vgl. BGH NStZ 193, 349 [350] und BGH NJW 1987, 1776 [1777]; BGHSt 14, 189 [191]; OLG Düsseldorf VRS 71, 28; Kleinknecht/Meyer - Goßner Rdnr. 3 ; Kuckein in KK Rdnr. 11 bis 13 ; Hanack in Löwe - Rosenberg, StPO 25. Aufl., Rdnr. 5 ; jeweils zu § 351 StPO ).
  • BGH, 30.10.1987 - 3 StR 414/87

    Vernehmung - Zusagen - Rechtsfolgenausspruch - Verfahrensrüge

    Eine Verletzung des § 136 a StPO, der durch den Schutz vor verbotenen Vernehmungsmethoden und ein Verwertungsverbot dem Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren dient, ist vom Revisionsgericht aber nur auf eine entsprechende zulässige Verfahrensrüge zu prüfen (Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl. § 136 a Rdn. 33; KK-Laufhütte § 136 a Rdn. 43) und dabei erforderlichenfalls im Wege des Freibeweises festzustellen (vgl. BGHSt 14, 189, 191; 16, 164, 166).
  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 232/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können selbst Abweichungen des wirklichen von dem vorgestellten Geschehensablauf regelmäßig dann den Vorsatz nicht ausschließen, wenn sie sich noch innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGHSt 7, 326, 329 [BGH 21.04.1955 - 4 StB 552/54]; vgl. auch RGSt 70, 257, 258/259; BGHSt 1, 278, 279 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 277/51]; 14, 193 [BGH 01.04.1960 - 4 StR 36/60]/194).
  • OLG Koblenz, 02.05.1996 - 2 Ss 102/96

    Wirksamkeit eines auf Überlegungen und Erwartungen eines Angeklagten bzw. seines

    Weitere Voraussetzung ist jedoch, wie zahlreichen hierzu ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen zu entnehmen ist, daß der Verzichtende erst und gerade hierdurch unverschuldet in eine irrige Vorstellung versetzt und in seiner freien, ursprünglich auf ein anderes prozentuales Verhalten gerichteten Willensentschließung beeinträchtigt worden ist, daß mithin der der Verzichtserklärung zugrundeliegende Irrtum gerade durch das Gericht selbst verursacht und herbeigeführt worden ist (vgl. hierzu BGHSt 14, 189, 192/193; OLG Köln in NJW 1968, 2349, 2350; OLG Hamm in NJW 1976, 1952, 1953; OLG Frankfurt/Main in StV 1987, 289; OLG Düsseldorf in NJW 1960, 210, 211, 212 und in MDR 1984, 604; OLG Celle in GA 1970, 285; OLG Zweibrücken in StV 1982, 13).
  • OLG Hamm, 20.08.1984 - 6 Ws 266/84
    Ein Versprechen i. S. des § 136 a Abs. 1 Satz 3 StPO ist eine Erklärung, die von dem zu Vernehmenden als eine bindende Zusage aufgefaßt werden kann (vgl. z. B. BGH, NJW 1960, 1212).
  • BGH, 14.02.1967 - 1 StR 12/67

    Stützen einer Revision auf die Verletzung von Belehrungspflichten nach § 55

    An der vorsätzlichen Kindestötung ändert es auch nichts, daß das Kind möglicherweise erst dadurch getötet worden ist, daß die Angeklagte in der Meinung, es sei bereits tot, es in ein Handtuch wickelte und unter ihrer Decke verbarg (vgl. BGHSt 7, 325, 330 [BGH 21.04.1955 - 4 StB 552/54]; 14, 193 [BGH 01.04.1960 - 4 StR 36/60]; BGH GA 1955, 123, 125).
  • BGH, 15.07.1966 - 4 StR 205/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Schon Erwachsenen gegenüber ist es nicht untersagt, durch Vorhalte und Belehrungen sowie durch Ratschläge auf ihre Entscheidung Einfluß zu nehmen (BGHSt 1, 387; 14, 189, 191) [BGH 01.04.1960 - 4 StR 36/60].
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